Weltweit führend bei Datenresilienz
Hinweise von Veeam für Kunden, die vom Content-Update von CrowdStrike betroffen sind

Veeam wehrt Urheberrechtsklage von Symantec ab – Gericht und US-Patentamt weisen Klagen ab

München, 23. November 2016 – Veeam Software, innovativer Anbieter von Lösungen für die Verfügbarkeit des „Always-On Enterprise“, hat heute bekannt gegeben, dass Patentklagen von Symantec (jetzt Veritas), die vor über vier Jahren gegen Veeam erhoben wurden, nun vollständig und rechtskräftig abgewiesen wurden. Das Gericht sowie das US-amerikanische Patentamt (USPTO – United States Patent and Trademark Office) haben den innovativen Ansatz bestätigt, mit dem Veeam seine Lösungen für die 24.7.365-Verfügbarkeit von Daten und Anwendungen umsetzt.

„Es ist nicht neu, dass traditionelle Anbieter, die den Wandel fürchten und ihr Geschäft schützen wollen, das Rechtssystem missbrauchen, in einem erfolglosen Versuch, Innovation zu behindern“, erklärt William H. Largent, CEO von Veeam. „Dieses Verfahren ist ein perfektes Beispiel dafür. In den vergangenen vier Jahren hat Veeam seine Position verteidigt und die unbegründeten Behauptungen angefochten. Ich bin erleichtert, dass das USPTO zu unseren Gunsten entschieden hat und überzeugt, dass dieser Fall eine klare Botschaft an den Markt sendet: Innovative Unternehmen lassen sich nicht von vermeintlich etablierten Anbietern einschüchtern.“

Symantec hatte zwei separate Klagen am US-Bezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht. Die erste Klage wurde im Februar 2012 eingereicht, die zweite im Oktober 2012. Darin wurde behauptet, dass die Produkte von Veeam mehrere Data Storage, Restore und Backup-Patente von Symantec verletzen. Mittlerweile wurden alle von Symantec erhobenen Patentklagen gegen Veeam entweder durch das USPTO für gegenstandslos erklärt oder die Anschuldigungen von Symantec endgültig fallengelassen.

Jetzt hat das Bundesberufungsgericht die Entscheidung des US-Patentamtes bestätigt, wonach die Ansprüche auf Basis des letzten, noch verbliebenen Symantec-Patents nicht zulässig sind. Der Versuch, Veeam als Wettbewerber zu verdrängen, ist damit gescheitert. Insgesamt hat das USPTO sieben geltend gemachte Forderungen von Symantec auf Patente als nicht patentierbar eingestuft: Die U.S. Patente mit den Nummern 7,831,861; 7,024,527; 8,117,168; 7,480,822; 7,093,086; 6,931,558 und 7,191,299. Das US-Bezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien hat jetzt alle acht geltend gemachte Patentforderungen endgültig abgewiesen.

 

Über Veeam

Veeam versteht die heutigen Herausforderungen des Always-On Business, vor denen Unternehmen jeder Größe weltweit stehen. Die Veeam-Lösungen unterstützen eine Verfügbarkeit von 24 Stunden, 7 Tage pro Woche und 365 Tage im Jahr. Als Vorreiter in einem neuen Markt für Verfügbarkeit  (Availability for the Always-On Enterprise) unterstützt Veeam Unternehmen dabei, eine Recovery Time and Point Objective (RTPO) von weniger als 15 Minuten bei allen Anwendungen und Daten einzuhalten. Die ganzheitlichen Lösungen von Veeam sorgen für eine sehr schnelle Wiederherstellung, Vermeidung von Datenverlusten, verifizierte Datensicherung, optimierte Datennutzung und vollständige Transparenz. Die Veeam Availability Suite, die Veeam Backup & Replication umfasst, nutzt Virtualisierungs-, Speicher- und Cloud-Technologien für den Betrieb moderner Rechenzentren. So können Organisationen Zeit sparen, Risiken minimieren sowie Investitionen und Betriebskosten erheblich senken. Gleichzeitig unterstützen die Lösungen die aktuellen und zukünftigen Geschäftsziele von Veeam-Kunden.

Veeam wurde 2006 gegründet und hat derzeit über 43.000 ProPartner und mehr als 216.500 Kunden weltweit. Der Hauptsitz ist in Baar, Schweiz. Veeam ist zudem weltweit mit zahlreichen Niederlassungen vertreten. Mehr Informationen unter https://www.veeam.com/de.